Pflegende Angehörige leisten jeden Tag enorm viel – oft zusätzlich zum Beruf und eigenen Verpflichtungen. Um sie zu entlasten, gibt es den sogenannten Entlastungsbetrag. Doch viele wissen gar nicht, dass sie diesen Anspruch haben – oder nutzen ihn nicht vollständig. In diesem Beitrag erklären wir, was genau der Entlastungsbetrag ist, wer ihn bekommt und wofür man ihn einsetzen kann.
Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag ist eine monatliche Leistung der Pflegeversicherung in Höhe von 125 Euro, die allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zusteht. Das Geld ist zweckgebunden und soll insbesondere pflegende Angehörige entlasten.
Wichtig: Der Betrag wird nicht direkt ausgezahlt, sondern kann nur über bestimmte Angebote abgerechnet werden.
Wer hat Anspruch?
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5
Die Pflege findet zu Hause oder in einer betreuten Wohnform statt
Es handelt sich um zugelassene Angebote zur Unterstützung im Alltag (s. unten)
Wofür kann ich den Betrag verwenden?
Der Entlastungsbetrag kann u. a. eingesetzt werden für:
Betreuung zu Hause durch anerkannte Dienstleister
Haushaltshilfe (z. B. Reinigung, Einkäufe) über anerkannte Anbieter
Tages- oder Nachtpflege
Kurzzeitpflege (teilweise Anrechnung)
Angebote von ehrenamtlichen Helfern, Nachbarschaftshilfe (je nach Bundesland)
💡 Tipp: Oft bieten ambulante Pflegedienste oder gemeinnützige Träger passende Leistungen an. Diese rechnen direkt mit der Pflegekasse ab – du musst dich um nichts kümmern.
Muss ich den Betrag monatlich nutzen?
Nein – der Betrag von 125 €/Monat kann angespart werden, z. B. wenn er in einem Monat nicht genutzt wird.
Nicht genutzte Beträge verfallen jedoch nach spätestens 6 Monaten im Folgejahr (Stichtag: 30. Juni).
Wie beantrage ich den Entlastungsbetrag?
In der Regel ist kein extra Antrag nötig. Du musst jedoch:
einen zugelassenen Anbieter beauftragen
die Rechnung bei der Pflegekasse einreichen (wenn der Anbieter nicht direkt abrechnet)
Fazit
Der Entlastungsbetrag ist eine wertvolle Unterstützung im Pflegealltag – gerade für Angehörige. Damit das Geld nicht verfällt, lohnt es sich, sich frühzeitig über passende Angebote zu informieren.

